AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

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AnWaDi.de – 49406 Barnstorf

1. Allgemeines
Alle Geschäfte mit uns werden – soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat zu den nachfolgenden Bedingungen
abgewickelt. Unsere Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns, ohne eine solche Bestätigung sind die Abweichungen nicht gültig. Sollte einer dieser Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen imWege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich an Sinn und Zweck dieser
Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.


2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens
mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.


3. Preise
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt ist, erfolgt die Berechnung nach unserem am Versandtage – für die gelieferten bzw. abgenommen Mengen –
allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind, sofern nichts anderes angegeben zzgl. der gesetzlichen vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackungskosten. Bei Bestellungen unter 500.- netto- Rechnungswert wird ein Mindermengenzuschlag von z.Z. EUR 25 .-
erhoben.


4. Zahlung
Der Kaufpreis versteht sich zzg. Fracht wird per Nachnahme eingezogen. Lieferung auf offene Rechnung oder Lastschrift ist nur nach vorheriger positiver Bonitätsauskunft möglich. Auslandslieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse., falls nichts anderes vereinbart wurde. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften berechnen wir EUR 5.- zzgl. die Gebühren der fremden Bank. Als Zahltag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über das Geld verfügen kann. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn sie von uns in der Rechnung zugesagt worden sind. Nur wenn der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist, dürfen vereinbarte Skonti in Abzug gebracht werden. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Für jede schriftlich zugestellte Mahnung werden EUR 5.- als Aufwandsentschädigung berechnet. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art, begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.


5. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager Barnstorf auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sindberechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellungswerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.
Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den
Frachtführer oder Lagerhalter, gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage
und soweit uns ein Verschulden trifft. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen. Ein höherer Prozentsatz kann verlangt werden, wenn entsprechende Kosten von und konkret nachgewiesen werden.


6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten und an allen Lieferungen bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen das Eigentum vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufend Rechnung sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen, und im üblichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werks- oder Liefervertrages verwandt so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat
uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch
Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder daran uns abgetretenen Forderungen, sind wir unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist
bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unserer „Treuhänder“ einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns
abzuführen. Kosten eines Interventionsprozesses sowie sonstige Beitreibungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

7. Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich per Einschreiben unter genauer Bezeichnung der Beanstandung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Verdeckte Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb sechs Monaten nach Ablieferung durch ingeschriebenen Brief anzuzeigen. Bei Transportschäden oder auf dem Transportweg entstandenen Fehlmengen, ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Post, GP, Bahn oder Spediteur etc. zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder wegen mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf unnatürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung / Schadensersatz übernehmen. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Waren weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hatte entdecken müssen, es sei denn, er weist nach, daß dies erforderlich war, um größeren Schaden zu verhindern. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer bei den gelieferten Geräten Eingriffe irgendeiner Art z.B. eigene Reparaturversuche unternimmt.
Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Waren
zu reparieren, umzutauschen, oder wenn dies nicht möglich ist, die Ware zur Gutschrift zurückzunehmen. Garantiereparaturen werden kostenlos bezgl. Teileersatz und Lohnkosten ausgeführt. Die Rücksendung zum Käufer erfolgt frei. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dies gilt nicht sofern uns oder unsere leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch Insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns extra für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden könnte. Bei Reparaturen müssen Beanstandungen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des reparierten Gerätes erfolgen. Jedes Gerät nimmt der Verkäufer nur unter der Voraussetzung zur Reparatur an, daß dazu benötigte Ersatzteile besorgt werden können. Bei Geräten ohne offizielle Zulassung entfällt jeglicher Gewährleistungs – und Garantieanspruch. Im Rahmen der Kulanz sind wir jedoch bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder zu der Beseitigung von Mängeln beizutragen.


8. Rücksendungen
Alle Rücksendungen haben auf Kosten und Gefahr des Absenders zu erfolgen. Eine Kopie unserer Originalrechnung muß der Rücksendung beigelegt sein. Rücksendungen, deren Zustellung
unfrei oder per Nachnahme erfolgen, werden von uns nicht angenommen.


9. Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreien Zustand befinden und originalverpackt
sein. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben


10. Gesetzliche Bestimmungen
Geräte ohne Postzulassung sind Exportgeräte und nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
zu benutzen. Die Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetzes (FAG) und der Fernmeldeordnung (FO) sind unbedingt zu beachten. Eine Inbetriebnahme der Geräte (auch probeweise) ist nach § 15 FAG in der Bundesrepublik Deutschland strafbar. 
Sendeanlagen/Exportfunktelefone dienen ausschließlich dem Export und werden von uns nur an zum Besitz berechtigte Personen geliefert. Der Besitz dieser Geräte ist nach § 5 d FAG nur Personen erlaubt, die gewerbsmäßig Sendeanlagen herstellen, vertreiben, ein – oder ausführen. Wer ohne Befugnis eine Sendeanlage besitzt oder sie einer nicht zum Besitz berechtigten Person überläßt, macht sich strafbar. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen der Nutzung dem Käufer ausführlich und gesondert mitzuteilen. Für Folge – oder sonstige Schäden, die durch lückenhafte oder falsche Information des Händlers gegenüber dem Endabnehmer entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.


11. Schadenersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 20% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin – und Rücktransport zu tragen.


12. Sonstiges
Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Mit Annahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen an.


13. Warenzeichen
Die Waren dürfen nicht ohne das von uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Die Seriennummer darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Im übrigen ist dem Besteller jegliche Verwendung unseres Warenzeichens untersagt, wenn nicht anders vereinbart. Das Klischee bleibt auch bei voller Bezahlung unser Eigentum


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandskunden wird das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Sofern der Käufer Privatmann ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand, sofern er Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.